Förderung: Niederösterreich

Niederösterreich unterstützt die Sicherheit Ihres Wohnraums durch finanzielle Unterstützung für die Installation von mechanischen und elektronischen Sicherheitsvorkehrungen. Profitieren Sie von dieser Fördermöglichkeit, falls Sie eine Alarmanlage installieren möchten.

Häufig gestellte Fragen

Was wird gefördert
Die Förderung deckt den Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren in Einfamilien- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ab.

Wie wird gefördert?
Beim Einbau von Sicherheitsmaßnahmen wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Direktzuschuss gewährt.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?
Die Höhe des Zuschusse beträgt 30% der anerkannten Investitionskosten, aber maximal € 1.000,– bei Alarmanlagen

Welche Fristen gibt es zu beachten?
Die Förderung kann ab 1. Dezember 2022 beantragt werden und ist mit 31. Dezember 2023 befritst. Es können Investitionen rückwirkend ab 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023 berücksichtigt werden.

Wer kann um die Förderung ansuchen?
Natürliche Personen – wie Eigentümer:innen, Miteigentümer:innen, Wohnungseigentümer:innen, Bauberechtigte, Mieter:innen und Pächter:innen. Der Hauptwohnsitz ist erforderlich.

Weitere Informationen
Infoseite

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